Die Abrechnungen
Als Heilpraktikerin bin ich in der Honorarstellung grundsätzlich frei und unabhängig.
Ich orientiere mich bei meinen Behandlungskosten an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Diese Gebührenordnung dient einer Orientierungshilfe, welche innerhalb eines Rahmenbetrages das übliche Honorar aufzeigt.
Die Untersuchungs- und Behandlungskosten müssen unabhängig von einem eventuellen Auszahlungsbetrag der Versicherungen immer voll vom Patienten ausgeglichen werden.
Nach Rechnungserhalt erfolgt die Begleichung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Eine sofortige Bezahlung der Kosten in bar ist ebenfalls möglich.
Die Kosten können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Patienten mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung:
Eine Abrechnung erfolgt je nach Versicherungsstatus (Privatversicherung, Beihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Zusatzversicherung).
Bitte klären Sie als Patient mit Ihrem Versicherungsträger ab, ob und zu welchem Anteil die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung übernommen werden.
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Zusatzversicherungen:
Heilpraktiker-Kosten bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ohne Zusatzversicherung müssen selbst übernommen werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen (z.B. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).